Bernd Bauer | Keine Kommentare
04.11.2016
Baden-Württemberg hat zum Schuljahresbeginn als erstes Bundesland das Fach Wirtschaft eingeführt (offiziell: „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“). Damit findet eine seit vielen Jahren nicht nur von Ökonomen erhobene Forderung endlich ihre Umsetzung.
Wie dringend nötig mehr Bildung auf diesem Gebiet ist, illustriert eine bundesweite Umfrage unter 1.600 Jugendlichen: Rund 22 Prozent bezeichnen ihr Finanzwissen als „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Ein „sehr gut“ erteilen sich lediglich 5 Prozent. Im Schnitt bewerten die Jugendlichen ihre diesbezüglichen Kenntnisse mit einer 3,4 (nach Schulnoten). Den Begriff „Rendite“ können nur 43 Prozent der Jugendlichen erklären.
Konsequenterweise würden es 95 Prozent der Befragten begrüßen, wenn „Finanzwissen“ als Schulfach in der Breite eingeführt würde. Man darf hoffen, dass die 15 verbleibenden Bundesländer den Ruf hören.
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Seit 2003 hat sich die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger unter den Rentnern in Deutschland mehr als verdoppelt, von 258.000 auf 536.000. Die Hans-Böckler-Stiftung hat nun untersucht, was die Erwerbsbiografien der von Altersarmut Bedrohten kennzeichnet.
Es gibt im Wesentlichen zwei Risikogruppen: familienorientierte Frauen und Selbstständige. Erstere haben oft große Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, weil sie sich Kindern und Haushalt gewidmet haben. Viele der „Aussteigerinnen“ können im Anschluss nicht mehr richtig im Erwerbsleben Fuß fassen und üben Mini-Jobs oder vergleichbar niedrig entlohnte Teilzeittätigkeiten aus. Die Selbstständigen wiederum verlassen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und setzen stattdessen auf renditestärkere, private Vorsorgeformen. Oftmals kommt es im Verlauf der Geschäftstätigkeit aber zu Liquiditätsengpässen, in deren Zuge das angesparte Vermögen aufgelöst oder verpfändet wird. Daneben unterliegen auch „Gastarbeiter“ der ersten Generation wie auch Spätaussiedler einem erhöhten Altersarmutsrisiko, ebenso wie Menschen mit vielen Brüchen in ihrer Berufslaufbahn.
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Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
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Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
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Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
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Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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17.10.2016
Eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Toluna analysiert die Versicherungs-Schwerpunkte der Deutschen. Überraschender Befund: Materielle Güter wie Hausrat scheinen eine Absicherung eher zu verdienen als die eigene Familie.
So verfügen lediglich 26 Prozent der deutschen Haushalte mit Kindern über eine Risikolebensversicherung. Und das, obwohl in derselben Umfrage nur 41 Prozent der Männer und 51 Prozent der Frauen angaben, noch nie in einer lebensgefährlichen Situation gewesen zu sein. Jeder Fünfte wird immerhin das Renteneintrittsalter von 67 Jahren nicht erreichen. Auch Berufsunfähigkeitspolicen (BU) sind ähnlich dünn gesät; von den Single-Haushalten hat sogar nur jeder zehnte eine abgeschlossen. Damit liegt der BU-Verbreitungsgrad ähnlich hoch wie der von Brillenversicherungen. Anders dagegen das Bild bei den Sachversicherungen: Eine Hausratpolice haben 67 Prozent der Befragten im Versicherungsordner. Auf einen höheren Wert (69 Prozent) kommt nur die Kfz-Police
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10.09.2016
Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen: Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Darlehensbremse für Hausbauer.
Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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07.09.2016
In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Im Vergleich mit den USA steckt die Venture-Capital-Szene hierzulande noch in den Kinderschuhen. Während Wagniskapitalgeber jenseits des Atlantiks zwischen 2012 und 2015 satte 64 Milliarden Euro in aufstrebende Jungunternehmen steckten, waren es in Deutschland im selben Zeitraum kümmerliche zwei Milliarden. Da kann man getrost von Nachholbedarf sprechen.
Der Zeitpunkt erscheint momentan günstig. Denn es gibt jede Menge vielversprechende deutsche Start-ups, die vor allem im Zuge der Digitalisierung nach internationaler Expansion streben. Wer ihnen – in der Regel über entsprechende Fonds – Kapital zum Wachsen leiht, kann im Erfolgsfall enorme Renditen verbuchen. Dass der deutsche Gründergeist nach wie vor, wenn auch keine neuen Googles oder Amazons, erfolgreiche Unternehmen hervorbringen kann, illustrieren etwa Teamviewer oder Trivago. Den fantastischen Renditen im günstigen Szenario stehen allerdings auch beträchtliche Risiken gegenüber: Schafft das Unternehmen es nicht in die Gewinnzone, ist die Investition verbrannt.
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30.08.2016
Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.
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05.08.2016
Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.